Übersicht Änderungen Fernabsatzgesetz

Änderung Widerrufsrecht 12. / 13. Juni 2014 Überblick

Im Juni 2011 hat das europäische Parlament, die sog. EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU-VRRL) verabschiedet. Damit soll der Verbraucherschutz in den EU-Staaten harmonisiert werden. Im Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das sog. „Gesetz zur Umsetzung der EU- Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ verabschiedet und in Deutsche Recht umgesetzt.

[alert type="danger"]Alle Online Händler müßen zwingend diese Änderungen beachten um nicht später auf rechtliche Problem zu stoßen. Nachfolgend eine Tabelle der wichtigsten Änderungen (ausg. Finanzdienstleistungen, Lieferungen Wasser, Gas, Strom etc., Digitale Inhalte, Warenabo).[/alert]

 

Sachverhalt bis 12.06.14 ab 13.06.14
Übergangsfrist Shopanpassung Ja Nein
Widerrufsrecht Ja Ja
Rückgaberecht gesetzlich Ja Nein
Widerrufsfristen
  • 14 Tage Regelfrist
  • 1 Monat - fehlende Belehrung nach Vertragsschluss
14 Tage
Falsche Belehrung Widerruf

ggf. unendliches Widerrufsrecht

spätestens nach 12 Monate und 14 Tage
Ausübung des Widerrrufs
  • keine ausdrückliche Erklärung
  • Rücksendung kommentarlos
  • Nichtannahme der Lieferung
  • Verbraucher muß eindeutig Widerruf erklären
  • Kein Widerruf durch Rücksendung kommentarlos
Form des Widerrufs
  • Verbraucher muß Textform wählen
  • Alternativ bloße Rücksendung
  • Textform
  • Telefonisch
Widerrufsformular Online bereitstellen Nein

Ja

Vor Abgabe von dessen Vertragserklärung dauerhaft bestätigen

Hinsendekosten keine Deckelung, teure Versandformen trägt der Händler Deckelung, der Händler trägt max. den günstigen Standardversand
Kosten der Rücksendung
  • Händler trägt grundsätzlich Rücksendekosten.
  • Ausnahme Warenwert bis 40.- mit Vereinbarung bei Vertragsschluss
  • Verbraucher trägt trägt grundsätzlich Rücksendekosten
  • unabhängig vom Warenwert
  • Händler muß Verbraucher von Kostenpflicht unterrichten
Nicht paketversandfähige Ware Händler muß abholen lassen Verbraucher muß sämtliche Waren zurücksenden
Rückversand Ware teilweise unklar 14 Tage (vgl. § 357 Abs. 1 BGB n.F.)
Rückzahlung Kaufpreis 30 Tage ab Zugang des Widerrufs Zeit 14 Tage ab Zugang des Widerrufs Zeit
Zurückbehaltungsrecht nein Bis Ware eingegangen ist oder Verbraucher weißt Versand nach
Wertersatz Wertersatz für gezogene Nutzungen aus der Ware
Wertersatz für eine Verschlechterung
nur Wertersatz für den Wertverlust der Ware

Was ist zu tun Neues Widerrufsrecht?

  • In vorstehender Tabelle werden zahlreiche Änderungen aufgezeigt. Nach dem es keine Übergangsfristen gibt muß in der Nacht vom 12.06./13.06. der Online Händler entsprechnede Änderungen an seinem Online Shop vornehmen. Folgendes sollte dann am  Freitag der 13.06.2014 erledigt sein um eventuell einer kostenpflichtigen Abmahnung zu entgehen.
  • Bereitstellen eines "Muster-Widerrufsformulars" für den Verbraucher vor Vertragsschluß.
  • Sofern das Widerrufsformular als Online Formular zum ausfüllen bereitgestellt wird. Muß unverzüglich der Verbraucher auf einen dauerhaften Datenträger (keine Internetseite) informiert werden.
  • [highlight]Telefonnummer muß erscheinen[/highlight], da Verbraucher Widerruf telefonisch erkläre kann (Im Gegensatz zu bisher).
  • Sofern der Verbraucher Kosten der Rücksendung trägt. Händler hat Pflicht zur Information.

Neue Ausnahmen Widerruf Fernabsatzgesetz

Ab dem [highlight]13.06.2014[/highlight] gibt es neue Ausnahmen bei dem ein Widerruf entfällt.

  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB n.F.)
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB n.F.) Bsp.: http://www.weinkenner.de/weinlexikon/e/en-primeur/
  • notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 BGB n.F.)

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Detaillierte Informationen bitte hier nachlesen: https://www.it-recht-kanzlei.de/fb/PDF/Neues_Widerrufsrecht_2014.pdf